Anlagen, die vor zehn, fünfzehn oder mehr Jahren nach dem damaligen Stand der Technik geplant und errichtet wurden, genügen in der Regel nicht mehr den heutigen Anforderungen nach normgerechter Beleuchtung.
Ein Wechsel der Beleuchtung wird empfohlen, wenn die Beleuchtungsstärke nicht den Richtwerten entspricht, defekt ist, es bedeutend energieeffizientere Varianten gibt oder eine Umnutzung von Räumen oder Arbeitsplätzen dies notwendig macht.
Beleuchtungsanlagen sollten – immer von einem Fachmann - so geplant werden, dass die Sehaufgaben der Nutzer zufriedenstellend erfüllt werden können und die Energie möglichst effizient genutzt wird. Die Planung muss die Vorgaben der einschlägigen Normen berücksichtigen. Zur Planung einer Anlage sind erforderlich:
- die Raumabmessungen,
- die Art der Tätigkeit bzw. der Sehaufgabe,
- die räumlichen Bereiche der Sehaufgabe
- die Reflexionseigenschaften von Decke, Wänden, Boden, Möbeln, ...
Aufgrund dieser Angaben sind die geeigneten Lichtquellen und Leuchten auszuwählen. Nachdem die Anzahl der Lampen für die geforderte Beleuchtungsstärke berechnet ist, wird die Anzahl und Anordnung der Leuchten festgelegt. Hierbei sind bauliche, beleuchtungs-, montage- und wartungstechnische wie auch gestalterische Gesichtspunkte entscheidend.
Während mit dem „Wirkungsgradverfahren“ noch per Hand die für eine vorgegebene mittlere Beleuchtungsstärke erforderliche Leuchtenanzahl ermittelt werden kann, wird die Berechnung der Beleuchtungsstärken an den Punkten des Raumes in der Regel mit Computern durchgeführt. Hierzu stehen entsprechende Programme zur Verfügung,
z.B.
DIALuxDiese Projektierungsprogramme ermöglichen über menügesteuerte Eingaben die komplette lichttechnische Berechnung einer Beleuchtungsanlage – von einer ersten überschlägigen Ermittlung bis zur voll dokumentierten ausführlichen Projektierung.
Der Raumwirkungsgrad ist von der Lichtstromverteilung der Leuchte abhängig, von der Raumgeometrie und den Reflexionsgraden im Raum. Leuchten-Hersteller informieren in umfangreichen Listen auf ihren Websites über die relevanten Berechnungsparameter ihrer Produkte.
Der Umbau einer Beleuchtungsanlage ist ein komplexes Thema, denn die Veränderung der Beleuchtung hat auch Auswirkungen auf Energieverbrauch und Kosten anderer gebäudetechnischer Bereiche. So gibt z.B. eine effizientere Beleuchtung weniger Beleuchtungswärme ab mit der Folge, dass die innere Wärmelast eines Klimasystems vermindert wird. Das kann zur Verringerung der notwendigen Kühlleistung und zur Verringerung der umzuwälzenden Luftmenge beitragen.
Bei der Auswahl der Lampen sollten auch die Auswirkung deren Lebenszeit auf die Wartungs- und Wechselkosten berücksichtigt werden. Gerade bei hohen Hallen ist der Aufwand für das Wechseln von Leuchtmitteln sehr hoch, so dass langlebigere Leuchtmittel zu bevorzugen sind. Teilweise ist zum Lampenwechsel sogar ein Produktionsstillstand notwendig.
Wegen der hohen Leuchtdichte können LED-Strahler eine erhöhte Blendwirkung haben. Der UGR-Wert (Unified Glare Rating) ist ein vereinheitlichtes Maß für die Bewertung der Blendung. In DIN EN 12464 "Licht und Beleuchtung, Teil 1: Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen" (kurz: DIN EN 12464-1) wird der tolerable UGR
L-Wert für die unterschiedlichen Arbeitsbereiche definiert. Für Holz ver- und bearbeitende Betriebe liegt der Wert bei 19. Um diesen Wert zu erreichen, werden heute bei Strahlern „Linsen“ über die einzelnen LED-Chips angebracht, bei LED-Paneelen Streuscheiben oder -folien. Bei Lauf- und Lagerflächen gelten geringere Anforderungen.